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   FG Münster, 27.06.2000 - 8 K 5705/96 F   

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https://dejure.org/2000,9715
FG Münster, 27.06.2000 - 8 K 5705/96 F (https://dejure.org/2000,9715)
FG Münster, Entscheidung vom 27.06.2000 - 8 K 5705/96 F (https://dejure.org/2000,9715)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 8 K 5705/96 F (https://dejure.org/2000,9715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflicht für Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen ; Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Versicherungen auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte - Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2000 - 8 K 5705/96
    Die Rechtsgültigkeit in der Abtretungsvereinbarung enthaltenen Klauseln "... aller bestehenden und zukünftigen Ansprüche ..." bestreite er unter Hinweis auf die Rechtsprechung (u. a. BGH vom 29.01.1982 V ZR 82/81, BGHZ 83, 56).

    Der Kl. kann sich demgegenüber nicht unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 29.01.1982 V ZR 82/81 BGHZ 83, 56 mit Erfolg darauf berufen, die in den Abtretungsvereinbarungen enthaltenen Klauseln "Zur Sicherung aller bestehenden und zukünftigen Ansprüche ..." seien zivilrechtlich unwirksam, wobei es dahingestellt bleiben könne, ob es sich um eine Überraschungsklausel oder eine Übersicherung (wegen wachsender Lebensversicherungsansprüche) handele.

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2000 - 8 K 5705/96
    Im vorliegenden Fall geht der Senat davon aus, daß die in den Abtretungsvereinbarungen enthaltenen Sicherungsverträge unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Großen Zivilsenats im Beschluß vom 27.11.1997 - GSZ 1 und 2/97 NJW 1998, 671 zivilrechtlich wirksam sind.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2000 - 8 K 5705/96
    Der Senat ist der Auffassung, daß der Gesetzgeber mit dieser Regelung nicht verfassungswidrig gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz ) abgeleitete Rückwirkungsverbot verstoßen hat (vgl. zu den insoweit vom BVerfG vertretenen Rechtsgrundsätzen die Beschlüsse des BVerfG vom 09.03.1971 2 BvR 326/69 u. a., BStBl. II 1971, 433, und vom 14.05.1986 2 BvL 2/83 BStBl. II 1986, 628).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2000 - 8 K 5705/96
    Der Senat ist der Auffassung, daß der Gesetzgeber mit dieser Regelung nicht verfassungswidrig gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz ) abgeleitete Rückwirkungsverbot verstoßen hat (vgl. zu den insoweit vom BVerfG vertretenen Rechtsgrundsätzen die Beschlüsse des BVerfG vom 09.03.1971 2 BvR 326/69 u. a., BStBl. II 1971, 433, und vom 14.05.1986 2 BvL 2/83 BStBl. II 1986, 628).
  • BFH, 06.10.2009 - VIII R 7/08

    Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu

    Im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. April 2008 IV R 50/06, BFHE 220, 324, BStBl II 2009, 35; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 100 FGO Rz 39, m. w. N) war das Darlehen innerhalb von drei Jahren aus anderweitigen Mitteln des Klägers zurückgezahlt worden, so dass die Lebensversicherung in wortlautorientierter Auslegung des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG ausschließlich zur Sicherung "eingesetzt" wurde (vgl. dazu FG Münster, Urteil vom 27. Juni 2000 8 K 5705/96 F, EFG 2001, 23; Schmidt/Heinicke, EStG, 28. Aufl., § 10 Rz 196).
  • BFH, 09.02.2010 - VIII R 21/07

    Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende

    Denn dann dient die später eingehende Darlehensvaluta denkgesetzlich nicht mehr unmittelbar --nach dem maßgeblichen tatsächlichen Einsatz der Darlehensmittel (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 VIII R 7/08, BFHE 227, 45, BStBl II 2010, 294 unter Bezugnahme auf FG Münster, Urteil vom 27. Juni 2000 8 K 5705/96 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 23; Schmidt/Heinicke, EStG, 28. Aufl., § 10 Rz 190)-- der Finanzierung der Anschaffungskosten, sondern füllt die für die Anschaffungskosten vorab verwendeten anderweitigen Mittel wieder auf.
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Insbesondere ist auch die Frage der Rückwirkung wiederholt insoweit als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden (vgl. Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2003 5 K 93/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1154, bestätigt durch BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 181; Urteil des FG Münster vom 27. Juni 2000 8 K 5705/96 F, EFG 2001, 23; ferner BFH-Beschluss vom 3. Mai 2005 X B 2/05, BFH/NV 2005, 1601, m.w.N.).
  • FG München, 27.06.2007 - 9 K 1790/05

    Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus

    Dieser erfolgte nach dem 13. Februar 1992 (vgl. auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 27. Juni 2000 8 K 5705/06 F, EFG 2001, 23).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 93/00

    Zur Steuerschädlichkeit einer Sicherungsabrede

    Dem Vertrauensschutz ist dabei hinreichend Rechnung getragen (Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 05.10.1992 3 BvR 1510/92, Die Information 1993, 47; vgl. auch: FG Münster, Urteil vom 27. Juni 2000, 8 K 5705/96 F, EFG 2001, 23 m.w.N.).
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